AGB

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Unternehmer

 

§ 1 Geltungsbereich  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten nicht nur für den vorliegenden Vertrag, sondern auch für Nachbestellungen und alle zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Kunden.

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss  Unsere Angebote sind freibleibend. Erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder Ausführung des Auftrags innerhalb einer angemessenen Frist, gilt der Auftrag als angenommen. Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen zur Gültigkeit unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung. Sollten von Seiten der Vorlieferanten bestimmte Artikel nicht geliefert werden, so sind wir berechtigt, den erteilten Auftrag entsprechend zu reduzieren oder zu kündigen. Ansprüche hieraus kann der Kunde nicht herleiten.

 

§ 3 Zahlung  Unsere Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten ab Lager Ilsfeld. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden und stets auf dessen Kosten. Die Rechnungen sind, sofern nicht Ziff. 5 oder eine abweichende Vereinbarung eingreift, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind per Überweisung spesenfrei an den Sitz unserer Firma zu leisten. Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto. Alternativ dazu kann der Käufer der Heinlein Kommunikationssysteme GmbH ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 2-3 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Heinlein Kommunikationssysteme GmbH verursacht wurde.

Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber akzeptiert. Bei Scheckzahlungen ist das Datum der vorbehaltslosen Einlösung des Schecks maßgeblich, d.h. frühestens 14 Tage nach Einreichung. Die Laufzeit von Wechseln darf maximal 90 Tage betragen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlung nach Fälligkeit bzw. bei Verzug bestimmen sich unsere Rechte nach § 288 BGB. Die Rechte gem. nachfolgendem § 8 bleiben unberührt. Bei Lieferung aus Aufträgen von Neukunden sind wir berechtigt, Zahlungen per Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen.

 

Wir sind berechtigt, nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Sicherheit zu liefern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich - in den folgenden Fällen:

- eine der Banken des Kunden den Kredit kündigt oder keine Verfügungen mehr zulässt,

- beim Kunden ein Scheck- oder Wechselprotest vorkommt,

- der Kunden zahlungsunfähig wird oder

- hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.

 

§ 4 Lieferung  Die Lieferung erfolgt ab Lager Ilsfeld. Die Versandkosten trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, die Waren in branchenüblichen Teillieferungen auszuliefern, ohne dass dies einen Mangel oder eine Pflichtverletzung darstellt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Kosten des Kunden in Kartons durch einen Spediteur unserer Wahl. Sofern der Kunden eine andere Verpackung oder Versandart wünscht, gehen die Kosten voll zu seinen Lasten. Die Ware wird unversichert versandt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr und das Risiko des Transportes liegt ab Übergabe der Kaufsache an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport Beauftragten auf der Seite des Kunden; einer Übergabe in diesem Sinne steht es gleich, wenn sich der Kunden in Annahmeverzug befindet. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung kommt es ausschließlich auf den Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen an. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

 

§ 5 Gewährleistung, Mängelrügen, Haftung

1. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung muss uns spätestens 10 Tage nach Eingang der Ware beim Kunden, bei versteckten Mängeln 10 Tage nach Entdeckung, zugehen. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, also auch für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge.

 

2. Zur Annahme von Warenrücksendungen zur Überprüfung von Mängeln sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Kunde die Rücksendung zuvor unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums schriftlich angekündigt hat. Mit der Annahme von Warenrücksendungen ist eine Anerkennung der Mängelrügen des Kunden in keinem Fall verbunden.

 

3. Gewähr wegen Mängeln der Kaufsache, und/oder der Installation, und/oder der Reparatur, und/oder der Programmierung und/oder der Dienstleistung wird zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Für den Fall, dass die gesetzliche Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunden berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis/die Vergütung angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Verpflichtung des Verkäufers zum Ersatz der dem Kunden im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Kosten bleibt unberührt. Nachfolgende Absätze 4 und 5 bleiben unberührt.

 

4. Wählt der Kunden wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so stehen ihm – unbeschadet des nachfolgenden Absatzes 5 – daneben keine Schadensersatzansprüche wegen des Mangels zu. Wählt der Kunden nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die mangelhafte Ware bei ihm soweit ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich in diesem Fall – wiederum unbeschadet des nachfolgenden Absatzes 5 – auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, die Vertragsverletzung wurde arglistig durch uns verschuldet.

 

5. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung sind - soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind - auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten auch unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt auch, soweit vom Kunden direkte Ansprüche gegenüber unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der Anspruch ist der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht bei entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Kunden, ausgenommen Aufwendungen des Kunden zum Zweck der Nacherfüllung. Dies gilt auch bei direkten Ansprüchen gegenüber unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

 

6. Kleine, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware in Qualität, Farbe, Maßen, Gewichten oder der Ausstattung sind Teil der üblichen Warenbeschaffenheit und stellen keinen Mangel dar. Als Beschaffenheit gilt im Übrigen nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart; öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine Beschaffenheitsangabe dar. Garantien im Rechtssinne werden durch uns nicht abgegeben.

 

7. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung. Dies gilt nicht für die Haftung des Verkäufers bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei grobem Verschulden oder arglistigem Verhalten oder Regressansprüchen gemäß § 478 Abs. 2 BGB. Die Lieferung von gebrauchten Waren, die besonders gekennzeichnet sind, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr.

 

8. Sobald Mängel an Hard- und Software auftreten, teilt uns dies der Kunde unverzüglich mit einer genauen Beschreibung des Mängelbildes mit.

 

9. Die Mängel werden von uns in angemessener Frist durch Übergabe und Installation neuer Hardwarekomponenten und einer neuen Programmversion beseitigt. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Sind die aufgetretenen Mängel auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen, die wir nicht zu vertreten haben, sind die Kosten der Überprüfung ebenfalls vom Kunden zu tragen.

 

10. Wird die Hardware oder Software durch den Kunden oder durch Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung. Kann der Kunde nachweisen, dass die jeweilige Änderung und Erweiterung den Mangel nicht verursacht hat oder mit verursacht hat, so bleibt die Gewährleistung bestehen.

 

§ 6 Unterbrechung der Lieferung, Rücktritt

1. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn wir nicht dem Kunden unverzüglich Kenntnis von Grund der Behinderungen verschaffen, sobald zu übersehen ist, dass die vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden können.

 

2. Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf schriftliche Anfrage hin nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, dass rechtzeitig geliefert, bzw. abgenommen werde, so kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.

 

3. Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss jedoch vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen.

 

4. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, die Unterbrechung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. § 6 Absatz 5 gilt entsprechend.

 

5. Wird aus von uns zu vertretenden Gründen die übernommene Leistung vor Gefahrübergang unmöglich, so kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen; § 6 Abs. 4 und 5 bleiben unberührt.

 

6. Kommt der Kunden mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug und bezahlt auch trotz angemessener Fristsetzung nicht, sind wir berechtigt, die noch nicht ausgelieferte Ware anderweitig zu verkaufen und Schadensersatzanspruch in Höhe von 30% des Verkaufspreises (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

7. Lehnt der Kunden die Vertragserfüllung ab oder erklärt er unberechtigterweise seinen Rücktritt vom Vertrag oder wird der Vertrag aufgrund eines anderen, im Bereich des Kunden liegenden Grund nicht durchgeführt, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 30% des noch offenen Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

8. Wir behalten uns vor, im Falle der Abs. 6 und 7 einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

§ 7 Zahlungsverzug  Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Wird nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, so verändern sich die Lieferfristen für alle anderen laufenden Aufträge, ohne dass es unserer Mitteilung bedarf, um die Zeit vom 11. Tag ab Rechnungsdatum zur vollständigen Bezahlung. Ist der Kunden mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels Vorauskasse oder Stellung einer Bankbürgschaft vor Lieferung der Ware verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs entfallen Zahlungsziele für bereits ausgelieferte Waren. Die diesbezüglichen Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig.

 

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht  Der Kunden kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Ist dies nicht der Fall, so kann der Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt  Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur Zahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Soweit wir mit dem Kunden die Zahlung des Kaufpreises aufgrund eines Scheck-Wechsel–Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch die Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne dass es hierfür einer Fristsetzung bedarf die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Bis zur Abholung der Vorbehaltsware bleibt der Kunden jedoch berechtigt, dies durch vollständige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen abzuwenden. Nach Rücknahme der Ware ist der Verkäufer berechtigt, diese in branchenüblicher Weise freihändig zu verwerten. Der Verwertungserlös ist nach näherer Maßgabe des nachfolgenden Absatzes abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Der Verkäufer ist im Falle der Geltendmachung seines Eigentumsvorbehaltes berechtigt, seine Waren auf Kosten des Kunden gesondert zu lagern, zu kennzeichnen oder abzuholen sowie jegliche Verfügung über die Waren zu verbieten. Sofern der Verkäufer die Ware aufgrund Eigentumsvorbehalts zurücknimmt, ist der Kunden zur Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet; er haftet für den Minderwert, die Rücknahmekosten und den entgangenen Gewinn des Verkäufers. Der Kunden verzichtet auf Ansprüche aus dem Besitz. Der Kunden ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns – im Inland einschließlich der Mehrwertsteuer – bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Wir nehmen die Abtretungen an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunden auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist oder die Zahlungen einstellt und keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunden uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunden den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung Insolvenzverfahrens oder wenn der Kunden mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

 

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für beide Teile und für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist auch für Scheck und Wechselklagen Heilbronn (wenn der Kunden Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder seinen Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohn- oder Geschäftssitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist). Es bleibt uns jedoch vorbehalten, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Heilbronn, wenn der Kunden Kaufmann ist.

 

§ 11 Kundenpflichten  Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung unserer vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Nutzt der Kunde die ihm übergebene Hard- und Software oder sind vier Wochen nach Übergabe der Hard- und Software oder der Dienstleistung verstrichen, ohne dass Mängel mitgeteilt wurden, so gilt die Abnahme als erfolgt. Der Kunde haftet für die Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen. Die Haftung umfasst auch die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien sowie deren mehrfache Nutzung oder Überlassung an Dritte. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht insbesondere für regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat. Im Falle eines vermuteten Softwarefehlers sind alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Urheberrechte an den Programmen und an der Dokumentation verbleiben bei uns.

 

§ 12 Schutzrechte des Unternehmens  Der Kunde ist nicht berechtigt, vorhandene Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von uns in der Hard- und Software zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, sie auch in erstellte Kopien der Programme aufzunehmen. Gegenstand des Kaufvertrages ist das unbefristete und nicht ausschließliche Recht, das Standardprogramm zu nutzen bzw. der Kauf von Hardware. Wir sind und bleiben Inhaber aller Rechte an der Software, die dem Kunden übergeben wurde. Dies gilt auch für Teile der Software oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteter Software einschließlich der dazugehörigen Materialien. Auch wenn der Kunde die Software im vertraglich zulässigen Rahmen ändert und mit eigener Software oder Software eines Dritten verbindet, bleiben wir Inhaber aller Rechte. Entsprechendes gilt für die erworbene Hardware. Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen an unseren Programmen behauptet, so sind wir berechtigt, auf eigene Kosten die notwendigen Softwareänderungen beim Kunden durchzuführen. Der Kunde kann daraus keine weiteren vertraglichen Rechte herleiten. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu übersenden, wenn von Dritten die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten geltend gemacht wird. Die Hard- und Software darf nur zu eigenen Zwecken des Kunden eingesetzt werden, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Der Einsatz eines Programmes auf mehreren Rechnern ist im Vertrag besonders zu genehmigen. Von gelieferten Programmen und Teilen des Programmes darf der Kunde eine Kopie zu Sicherungszwecken erstellen. Von Begleitmaterialien dürfen Kopien nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erstellt werden. „Nutzen“ umfasst die Programminstallation und ggf. die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden des Programmes in den Arbeitsspeicher und die weitere Ausführung der Programme.

 

§ 13 Rechtswahl  Auf sämtliche Geschäfte, einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich denen in Deutschland geltenden Handelsbräuchen und technischen Gepflogenheiten, Anwendung.

 

§ 14 Salvatorische Klausel  Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist entsprechend ihrem Sinngehalt durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.